Zitat vom Donnerstag, 28.03.2019

„Eine Übernutzung von Grünanlagen zeigt sich in der Abnutzung bzw. Schädigung der vegetativen und baulichen Substanz sowie auch in wiederkehrenden Einschränkungen der allgemeinen Benutzbarkeit durch auftretende Nutzungskonkurrenzen.“

(Antwort der Senatsverwaltung für Umwelt auf die Frage der Linken-Abgeordneten Marion Platta „Ab wann gilt eine Grün- und Erholungsfläche als übernutzt?“)