Zitat vom Dienstag, 22.11.2022

Ein Kraftfahrer, der innerhalb eines Jahres 159 Parkverstöße begeht, ist zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet; ihm kann daher die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Aus einer Mitteilung des Verwaltungsgerichts zum Urteil gegen einen Autofahrer. Der war außerdem 15 Mal geblitzt worden. Dem Gericht hatte er erklärt, die Verstöße hätten andere begangen und er habe auf Widerspruch verzichtet, um der Bußgeldstelle keine zusätzliche Arbeit zu machen.