Zitat vom Donnerstag, 11.10.2018

„Da es der Sinn jeder zur Meinungsbildung beitragenden öffentlichen Äußerung ist, Aufmerksamkeit zu erregen, sind angesichts der heutigen Reizüberflutung einprägsame, auch starke Formulierungen hinzunehmen.“

Aus einem Urteil des Kammergerichts zum Fall von Senatssprecherin Claudia Sünder, der ein FDP-Mitglied in einem 78-seitigen Pamphlet mit drastischen Worten vorgeworfen hatte, ihren Lebenslauf frisiert zu haben. Etwa drei Viertel der Behauptungen darf der Urheber des Dossiers, der einstmals der Stasi zugearbeitet hat, bei Androhung einer hohen Strafe nicht wiederholen. Einige der Passagen stufte das Gericht als „zulässige Meinungsäußerung“ ein. Die Staatsanwaltschaft hatte bei einer Hausdurchsuchung u.a. den Computer des Mannes beschlagnahmt; seine Bemühungen, dagegen juristisch vorzugehen, blieben bisher erfolglos.