Tempo 30 wegen Luftreinhaltung gilt auch für Radfahrer
„Mit welcher Begründung darf ich hier als Radfahrer eigentlich nur 30 km/h fahren?, twitterte kürzlich jemand aus der Kantstraße, wo 30er-Schilder mit Zusatz „Luftreinhaltung“ hängen. Damit ist die Begründung zwar genannt (Stichwort Transpiration), aber mein Kollege Jörn Hasselmann hat das exklusive Problem der Polizei weitergereicht. Derzufolge „stellt die mit dem Zeichen getroffene Anordnung einen Verwaltungsakt in Form einer Allgemeinverfügung dar und gilt für alle Verkehrsteilnehmenden verbindlich“ – auch für die „Führenden von emissionslosen Fahrzeugen“. Führenden Rennradlern missfällt das. Allen anderen ist es wumpe.