Causa Knabe: Vorerst kein Gerichtstermin für den Gedenkstättenleiter

Mitteilung aus dem Landesarbeitsgericht, Geschäftszeichen: LAG 1270/1 E-4-2018/19. „Das Arbeitsgericht Berlin hat in dem Kündigungsschutzprozess des stellvertretenden Direktors der ,Stiftung Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen‘ den Termin am 29.10.2018 aus dienstlichen Gründen aufgehoben. Es soll zunächst geklärt werden, ob der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen eröffnet ist.“ Heißt übersetzt: Das Gericht ist nicht sicher, ob es für die Kündigung überhaupt zuständig ist. Helmuth Frauendorfer geht wie sein Chef Hubertus Knabe gegen seine Kündigung nach Belästigungsvorwürfen vor. Ein Prozess am Arbeitsgericht wäre für beide vermutlich erfolgversprechender, weil die Hürden für Kündigungen höher sind.