Forst darf Alkohol nicht verbieten
Die brandenburgische Stadt Forst war bislang gut in der Prozentrechnung. Sie hatte nach Ärger um Saufgelage nämlich ein Verbot für Alkohol in der Öffentlichkeit verhängt. Doch das Oberverwaltungsgericht hat das Ganze gekippt, berichtet die „Berliner Zeitung“. Begründung unter anderem: Trinken an sich stelle keine so große Gefahr dar, dass einer gänzlich harmlos verhaltenden Person dauerhaft untersagt werden dürfe, Alkohol zu konsumieren. Bevor jetzt die Korken knallen: Forst denkt schon über neue Regelungen nach.