Korrektur

Korrektur zur Meldung „Neues Gaststättengesetz“ (Checkpoint von gestern): Da haben wir uns wohl in der Klotür geirrt – die Sozialverwaltung wollte nicht, wie berichtet, dass Restaurants ab einer bestimmten Größe „Toiletten nur für non-binäre Personen anbieten müssen“, sondern, wie sie uns gestern mitteilte, „mindestens eine geschlechtsneutrale Toilette sowie mindestens die Hälfte für Frauen und nicht-binäre Personen.“ So oder so: So kommt es nicht – die CDU hat diese Passage rausverhandelt.