Versicherung gibt Tipps für Autokorsos – der wichtigste: Sie sind verboten
Die Zurich-Versicherung hat anlässlich der EM ungefragt eine Info zu „Verkehrsregeln und Haftungsfragen beim Autokorso“ durchgekabelt, deren erster Satz lautet, dass Autokorsos laut StVO nicht erlaubt sind, ebenso wenig wie Hupen vor Begeisterung. Davon abgesehen sei das Risiko von Auffahrunfällen im Korso besonders groß und der Versicherungsschutz leichtsinniger Unfallopfer gefährdet, wenn die beispielsweise nicht angeschnallt waren oder aus dem Fenster hingen.