Liebesbeziehung im Gefängnis kostet Vollzugsbeamtin den Job

Eine Liebe gegen Widerstände. Was romantisch klingt, endete für eine Berliner Justizvollzugsbeamtin mit der Entlassung. Zum beruflichen Verhängnis wurde ihr eine Beziehung mit einem Strafgefangenen, den sie später sogar in ihre Wohnung aufnahm. Auch die Berliner Verwaltungsrichter hatten keine Gnade mit der Verliebten. Die Kündigung in der Probezeit sei rechtens, entschieden sie. Glück in der Liebe. Pech im Job.