Geisel: Videoüberwachung verfassungswidrig
Innensenator Geisel will das Volksbegehren Videoüberwachung per Urteilsgrätsche zu Fall bringen – er hält die Initiative für „irreführend“ und „verfassungswidrig“, der verhinderte Kameramann Heinz Buschkowsky nennt die Argumente seines Parteifreunds dagegen „schwachsinnig“. Gesucht wird noch ein Drehbuchautor, möglichst mit Erfahrungen im Genre „Familiendrama“.