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Lieferdienst-Mitarbeiter bekommt Abmahnung wegen zwei Minuten Verspätung
Ein Berliner Getränkelieferant sah sich „mit Bedauern“ dazu „gezwungen“, einen Beschäftigten anzumahnen. Dieser war um 14.02 Uhr im Dienst erschienen – statt 14 Uhr. Von Lorenz Maroldt
Über solche Art von Flaschenpost wie in diesem Fall von "Flaschenpost" freut sich kein Mensch. Foto: Doris Spiekermann-Klaas
Aus einer Abmahnung eines Mitarbeiters der Lieferfirma „Flaschenpost“: „Mit Bedauern sehen wir uns gezwungen, Sie aus dem folgenden Grund abzumahnen: Am 15.06.2021 waren Sie zu einer Schicht um 14:00 Uhr eingeteilt. An diesem Tag sind Sie jedoch erst um 14:02 erschienen und waren damit 2 Minuten zu spät.“ Womit bewiesen wäre: Immerhin bis 2 zählen können Sie im Management. Aber menschlich gesehen sind da Flaschen am Werk (und zum Inhalt: korkt).