Mietendeckel vor Gericht

Habemus Mittendeckel-Klage! Nach dem Bundesverfassungsgericht wird sich nun auch der Verfassungsgerichtshof des Landes mit dem Prestige-Projekt von R2G beschäftigen. CDU und FDP haben am Montag ihre Klage, nun ja, abgegeben. Einreichen konnten sie die 140-seitige Klageschrift nicht, der Briefschlitz war zu schmal. Burkard Dregger (CDU) betonte die „große Verunsicherung“ bei Vermietern und Mietern, ob das Gesetz nun gelte oder nicht. Daran ist er freilich nicht ganz unschuldig.