Strafverteidigerin kontert Kritik der Justizsenatorin am Cannabis-Gesetz

Das gestern hier vermeldete Lamento von Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU), dass durch die Cannabis-Legalisierung Telefon- und Chatüberwachung nicht mehr ohne Weiteres als Beweismittel genutzt werden könnten, wird offenbar nicht von der gesamten Justiz als Problem gesehen. CP-Leserin und Strafverteidigerin Alexandra Pfeiffer merkt an: „Wir könnten auch auf einem Bein hüpfen für strafbar erklären. Dann könnte die Staatsanwaltschaft noch viel mehr Telefone überwachen, die so gewonnenen Beweise für alles Mögliche nutzen, Anklagen und Verurteilungen erreichen.“