Wahlgesetz
Behinderte Menschen dürfen nicht pauschal von der Wahl ausgeschlossen werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht beschlossen. Doch während Berlin das Landeswahlgesetz zügig geändert hat, tritt das Gesetz auf Bundesebene erst zum 1. Juli in Kraft – zu spät für die Europawahl. Die Oppositionsparteien im Bundestag fordern in einem Eilantrag die Aufhebung des Wahlrechtsausschlusses vor der Europawahl. Am Montag entscheidet das Bundesverfassungsgericht.