Unfallhäufungsstellen sachlich-fachlich erklärt
Nachtrag zur Meldung „Unauffällige Unfall-Lage“ (CP v. 4.2.19) - Nach dem Tod eines Radfahrers in Dahlem lehnt die Verkehrslenkung die von der BVV gewünschte Sicherung der Kreuzung ab. „Ab wie vielen Toten pro Jahr eine Unfall-Lage auffällig ist, wurde nicht mitgeteilt“, endete unsere Meldung. Dazu teilt Verwaltungssprecher Jan Thomsen auf seinem privaten Twitter-Account mit: „Die Definition einer Unfallhäufungsstelle steht im ‚Merkblatt zur örtlichen Unfalluntersuchung in Unfallkommissionen‘ v. 2012: Entweder 5 gleichartige Unfälle innerhalb eines Jahres oder 5 Unfälle mit Personenschaden innerhalb 3 Jahren, egal welche Ursache.“ Wäre das also auch sachlich-fachlich geklärt.