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Bis zu 5000 Euro Buße: Reinickendorf erklärt die Regeln für den Einsatz von Laubbläsern – und die Strafen bei Missachtung
Das Bezirksamt Reinickendorf verschickt Infomaterial zum legalen Umgang mit Laubbläsern. Und rät zum Griff zu Rechen, Besen und Harke zu nutzen – der Umwelt und den Nerven zuliebe. Von Christian Latz und Thomas Lippold.
Das Ende jeder ruhigen Nachbarschaft: Laubbläser. / Foto: dpa
Der Herbst ist da – und mit ihm seine ätzendste Nebenerscheinung: die Laubbläser. Wer mit den lauten Motoren seinen Mitmenschen auf den Nerv gehen möchte, muss allerdings zumindest folgende Regeln beachten, wie der Bezirk Reinickendorf mitteilt: Lautes Laubblasen- und saugen nur an Werktagen zwischen 9 und 13 und 15 bis 17 Uhr, leisere Geräte mit EG-Umweltzeichen dürfen von 7 bis 20 Uhr nonstop pusten. Und Achtung: Es drohen Geldstrafen bis 5000 Euro. Es gibt daneben übrigens auch noch umwelt- und nervenschonende Methoden, zu denen auch Bezirksstadträtin Julia Schrod-Thiel (CDU) rät, nämlich „die traditionellen Gartengeräte wie Besen, Rechen und Harke“.