„Datenmülleimer“ am Kriminalgericht
2) Hier ein Rundschreiben im Kriminalgericht Turmstraße, das irgendwie auch zu uns gekommen ist: „Sehr geehrte Damen und Herren, den Wechsel des Reinigungsdienstleisters nehme ich zum Anlass folgende E-Mail erneut bekannt zu machen: Grundsätzlich soll pro Büro ein Mülleimer für Datenmüll und ein Mülleimer für Restmüll vorhanden sein. Beachten Sie bitte den Datenschutz und trennen Sie den datenbehafteten Abfall vom Restmüll. Aufkleber für die Mülleimer stehen hier zur Verfügung! Ich bitte die Mülleimer in der Materialverwaltung Raum 119 Altbau abzuholen.“ Wenn Sie also ein bisschen im „Datenmüll“ der Staatsanwaltschaft herumwühlen wollen: Einfach auf den Aufkleber achten.