Deutsch für Deutsche, heute: „nicht unerheblich“
Wir kommen zu unserem kleinen Kurs „Deutsch für Deutsche“, heute: Was genau ist beim Lobby-Verhaltenskodex eigentlich zu verstehen untereinem „erheblichen Verstoß“, einem „unerheblichen Verstoß“ und einem „nicht unerheblichen Verstoß“? Hier die unmaskierte Antwort der Bundesregierung: „‚Nicht unerheblich‘ ist weniger als ‚erheblich‘ und mehr als ‚unerheblich‘.“ Und wieder was dazugelernt.