Ernst Reuter: Bürgermeister oder nicht?

Korrektur II – Unser ehrenamtlicher Presse-Anwalt Ernst Reuter war 1948 noch nicht „Regierender Bürgermeister“ (CP v. 17.12.), sondern (zunächst verhinderter) „Oberbürgermeister“ – obschon von den Stadtverordneten am 24.6.1947 gewählt, konnte er sein Amt wegen eines Vetos des Sowjetischen Generalmajors Alexander Kotikow nicht antreten. Erst nach der Neuwahl in den Westsektoren wurde er am 7.12.1948 wirksam Oberbürgermeister von West-Berlin und am 1.9.1950 mit der Einführung der Berliner Verfassung dann Regierender Bürgermeister. Die Senatskanzlei nimmt’s übrigens nicht ganz so genau – auf der Website ist der Beitrag über Ernst Reuter so überschrieben: „Regierender Bürgermeister vom 7.12.1948 bis 29.9.1953“ (mit Dank an Ilse und Klaus Graefen).