Neukölln: Bezirksamt verrechnet sich beim Vorkaufsrecht
Klassischer Fall von „Denkste“ in Neukölln: Das Bezirksamt hatte schon per Pressmitteilung den Erwerb des Mietshauses Hermannstraße 174 Ecke Jonasstraße 35 per Vorkaufsrecht bekannt gegeben – aber die Frist zur Meldung beim Verkäufer falsch berechnet. Wie es dazu kam, welche Folgen das für die Mieter hat und was Stadtrat Jochen Biedermann sagt, schreibt heute Madlen Haarbach in ihrem „Leute“-Newsletter (Anmeldung hier).