Neue Regelungen zu Strafverfahren sollen Untersuchungen bei bestimmten Todesursachen priorisieren. Das Amtsblatt erklärt den Hintergrund – ein Tipp fürs „perfekte“ Verbrechen. Von Lorenz Maroldt.
Foto: Kitty Kleist-Heinrich/Tsp
Tipps für das perfekte Verbrechen gibt’s neuerdings im Amtsblatt – wenn auch etwas versteckt ab Seite 154 in den „Verwaltungsvorschriften zur Neufassung der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren“. Dort wird verfügt, dass die Leichenschau „mit der größten Beschleunigung“ durchzuführen ist – „besonders bei Leichen von Personen, die möglicherweise durch elektrischen Strom getötet worden sind“, weil hier die „Veränderungen (…) rasch verwischt“ werden. Den Rest überlassen wir Ihrer Fantasie (aber denken Sie an Ihre Stromrechnung).
Ah, und hier gleich eine erste heiße Spur: „Die Polizei Berlin sucht 5 mobile Stromerzeuger“ (Ausschreibung PolBln 017_23) – aber denken sie bei der Aufklärung an die Worte von Anselm Vogt: „Manche Morde erklären sich aus Langeweile, z.B. das Totschlagen der Zeit.“