Erstmals Einblick in Abwendungsvereinbarung

Es lebe das Informationsfreiheitsgesetz! Pankows Stadtentwicklungsgeheimrat Vollrad Kuhn wollte die Details einer „Abwendungsvereinbarung“ mit der Erwerberin des Hauses Paul-Robeson-Straße 17 monatelang nicht herausrücken – jetzt musste er, dank der Hartnäckigkeit von Leonard Wolf (Open Knowledge Foundation). Gut für die Mieter: Sie können jetzt auch noch nach Jahren überprüfen, ob die kostengünstige Vereinbarung auch eingehalten wird – schauen wir mal rein, was die Erwerberin alles nicht darf:

1) das Haus in Eigentumswohnungen aufteilen (30 Jahre)
2) Bescheinigungen über Abgeschlossenheit beantragen (30 Jahre)
3) Rückbaumaßnahmen vornehmen (30 Jahre)
4) die Nutzung ändern (20 Jahre)
5) technische Anlagen verändern (20 Jahre)
6) Aufzüge anzubauen (15 Jahre)
7) an den Seitenflügeln Balkone anzubauen (10 Jahre)

Auskunftsersuchen für weitere Häuser wurden bereits gestellt.