Spielzeugwaffen droht „Vernichtung“

Keine Sturmgewehre, sondern „Spielzeugwaffen“ stellte die Polizei bei der Räumung einer Wohnung sicher – „zur Gefahrenabwehr“, wie es hieß. Jetzt aber kann Joffrey U. R. die Dinger wieder abholen: Per Amtsblatt wurde ihm dafür eine Frist von 14 Tagen gesetzt (PolBln 210614-1030-318477). Andernfalls, so teilte der zuständige Beamte mit, „gehe ich davon aus, dass Sie kein Interesse an den sichergestellten Gegenständen haben und werde sie der Vernichtung zuführen“. CP-Analyse: Abrüstung ist offenbar doch ein Kinderspiel.