Unfall mit 1,8 Promille – „aus unbekannten Gründen“
Zur heutigen Frage für Neuberliner: Wenn nachts um 3 Uhr eine 38-jährige BMW-Fahrerin ohne Beteiligung anderer Verkehrsteilnehmer einen Poller sowie ein Halteverbostschild rammt und bei der Atemalkoholkontrolle 1,8 Promille festgestellt werden, was gibt die Polizei dann ganz nüchtern als Unfallursache an? Richtig: „aus unbekannten Gründen“. Es ist ja auch nicht auszuschließen, dass sich die Frau von einem Chemtrail blenden ließ.