Dicke Luft: Mit seinem Urteil vom 9. Oktober 2018 hat das Verwaltungsgericht Berlin den Senat verpflichtet, bis zum 31. März den Luftreinhalteplan so fortzuschreiben, dass er alle erforderlichen Maßnahmen zur Unterschreitung des Grenzwerts für Stickstoffdioxid erhält. Doch das ist noch nicht passiert. Die Deutsche Umwelthilfe prüft nun eine Klage gegen den Senat. Passend dazu: Auf dem Heck des Autos mit Brandenburger Kennzeichen, das in Mitte die Verkehrszählung macht, klebt ein Sticker mit der Aufschrift „Freie Fahrt für meinen Diesel“ (via Albrecht Selge).