Teures Digitalchaos bei der Rechtsanwaltskammer

Wir kommen zur Fortsetzung der Geschichte „Digitalchaos bei der Bundesrechtsanwaltskammer“ (Teil I im CP v. 21.6.) –über das „besondere elektronische Anwaltspostfach“ (beA), auf das alle deutschen Rechtsanwälte für ihre rechtssichere digitale Kommunikation angewiesen sind, gab es unter der Rubrik „Aktuelles“ auf der Website der Juristen auch in den vergangenen Wochen immer wieder Folgendes zu lesen:

- „Einschränkung bei der Nutzung von beA.“
- „Die Anmeldung am beA ist derzeit nicht möglich.“
- „Nachrichten können zum Teil nicht qualifiziert signiert werden.“
- „Anbringen elektronischer Signaturen wieder störungsfrei möglich.“
- „In einigen Fällen leider weiterhin Probleme beim Signieren.“
- „Probleme beim Signieren behoben.“
- „Sporadisch Fehler bei Adressierung aus der Justiz.“
- „Adressierung wieder uneingeschränkt möglich.“
- „Es kann zu einzelnen Session-Abbrüchen kommen.“

Weil das schon lange so geht, hat die Kammer bereits Anfang 2018 wegen Sicherheitsmängeln alle Zahlungen an den Dienstleister „Atos“ eingestelltund den beA-Betrieb neu ausgeschrieben – jetzt einigten sich die Parteien auf einen Vergleich, über den der Präsident der Berliner Rechtsanwaltskammer Marcus Mollnau die Kolleginnen und Kollegen in einer internen Mail informierte. Demnach habe die Atos „Zahlungsansprüche von insgesamt 3.586.248,04 EUR geltend gemacht. Diese würden nunmehr auf Grund der getroffenen außergerichtlichen Einigung um 1.735.838,44 EUR gekürzt.“ Es kommentiert Gebrauchsphilosoph Klaus Klages: „Rechtsanwälten ist jeder Streitwert einen Streit wert.“