Post verspätet sich – offenbar auch bei Antworten an den Senat

Post verpasst Frist, mal anders? Gestern zitierten wir eine Senatsantwort, die Post habe nicht auf eine Schriftliche Anfrage geantwortet (wörtlich hieß es darin: „Von Seiten der Deutschen Post AG ist keine Antwort eingegangen“). Berliner Post-Pressesprecher Johannes Nedo spricht von einer „belegbar falschen Behauptung“, die er richtiggestellt wissen möchte. Man habe geantwortet, und zwar am 6. Dezember. Blöd nur, dass auch die Antwort des Senats auf den 6. Dezember datiert ist. Aber mit Verspätungen kennt sich die Post ja aus…

Was war passiert? Anruf in der Pressestelle der Wirtschaftsverwaltung. Die Befragung sei „nach den üblichen Regeln abgelaufen“, heißt es von dort; Absicht sei es keinesfalls gewesen. Bloß sei die Antwort der Post 13 Tage nach Weiterleitung der Fragen (23.11.) zu spät eingetroffen. Also: Frist verpasst? „Eine Frist nannte der Senat in der Mailanfrage an uns nicht“, sagt der Postsprecher. Die Wirtschaftsverwaltung kontert: Das Verfahren inklusive der stets identischen Fristen für Schriftliche Anfragen sollte der Post bekannt sein.