AGH beschließt Teilung des Landgerichts
Aus eins mach zwei! Am Donnerstag hat das Abgeordnetenhaus die Teilung des Berliner Landgerichts beschlossen: Ab 2024 bearbeitet das Landgericht I die Strafsachen und das Landgericht II die Zivilsachen. Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) verspricht „klare Verwaltungsstrukturen“, „ortsnahe Entscheidungen“ und „höhere Effektivität“. CDU und FDP hatten zuvor gefordert, mit der Abstimmung bis nach der Wahl zu warten – sonst verstoße das Parlament gegen das Zurückhaltungsgebot.