sollten Sie Berlins rot-rot-grüner Regierung angehören, hoffen wir, dass Sie die vergangene Nacht einigermaßen gut überstanden haben und bereit sind für den großen Tag: Das Bundesverfassungsgericht hat angekündigt, heute seine Entscheidung über den Mietendeckel bekanntzugeben. Entweder er wird als unvereinbar mit dem Grundgesetz verworfen – oder nicht. Entweder die Senatsmitglieder (und mit ihnen wahrscheinlich auch viele Mieter:innen dieser Stadt) können in den kommenden Nächten wieder besser schlafen – oder vielleicht auch nicht. Fest steht: Der Preis für die Bestätigung wäre hoch: Jede Stadt und jedes Land könnte seinen eigenen Deckel erlassen, sagt der auf Mietrecht spezialisierte Rechtsanwalt Michael Schultz. „Die Rechtsprechung würde völlig zersplittert.“
Uns interessiert Ihre Meinung: Team Deckel oder Nicht-Deckel?
Pünktlich zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat der Berliner Senat übrigens die „Leitung des Sonderreferats IV M – Begrenzung der Mieten im Wohnungswesen in Berlin – MietenWoG Bln“ ausgeschrieben. Von Bewerber:innen werden „einschlägige, umfassende und fundierte Fach- und Rechtskenntnisse des Mietrechts“ erwartet. Außerdem sei es mithin sehr wichtig, „veränderte Anforderungen aktiv anzunehmen, Veränderungen zielgerichtet einzuleiten bzw. umzusetzen und kreativ neue Ideen zu entwickeln (Innovationskompetenz)“. Die Bewerbungsfrist endet am 30. April.
Berlins Regierender war am Mittwochabend mal wieder zu Gast bei Markus Lanz (und hatte Glück, dass er nicht so sehr in die Zange genommen wurde wie noch vor wenigen Tagen Armin Laschet oder Markus Söder; Schriftsteller Ferdinand von Schirach hatte den deutlich höheren Redeanteil) Was von Michael Müller blieb?