Meldungen, vor denen man sich die Knirsch-Schiene reinschieben muss: Im Landeswahlamt scheint die Tinte zur Neige zu gehen. Marcel Luthe schickte uns Fotos eines Stimmzettels zur Europawahl am 9. Juni, der zwecks Briefwahl an einen Wähler in Steglitz-Zehlendorf verschickt worden war. Die Listenplatzierungen einiger Kandidat:innen, einige Anfangsbuchstaben der Vornamen – so schwachbrüstig gedruckt, dass sie zum Teil kaum zu erkennen sind. Nun ist Luthe nicht irgendwer, sondern der Mann, dessen Klage nach der Abgeordnetenhaus- und Bundestagswahl 2021 maßgeblich zu deren Wiederholung führte. Der verblichene Stimmzettel, sagt Luthe, sei für ihn „ein Grund mehr, auch diese Wahl in Berlin anzufechten“. Team Checkpoint sagt: Macht doch alle, was ihr wollt. Wenigstens ist dieses Mal Cannabis legal. Oder hat mal jemand eine Valium?!
Falls Sie sich fragten, ob das postalische Einsenden des Stimmzettels immer noch „unentgeldlich“ möglich ist (CP vom 10. Mai) – selbstverständlich wurde dieser Tippfehler auf dem Briefwahlumschlag bisher nicht korrigiert.
Prüfungen, die nur samstags angesetzt werden, Ärger mit ignoranten Arbeitgebern: In Deutschland herrscht Religionsfreiheit. Doch das Feiertagsrecht orientiert sich oft so stark am Christentum, dass es anderen Religionen wie dem Judentum kaum gerecht wird. Ein Beispiel: Geschützt ist am Feiertag oft der Besuch von religiösen Veranstaltungen (sprich: der morgendliche Gottesdienst). Eine Regelung, die mit der Realität von praktizierenden Jüdinnen und Juden nur wenig zu tun hat – diese beachten am gesamten Schabbat und anderen jüdischen Feiertagen die Arbeitsruhe.
Das Tikvah Institut, geleitet von den Co-Gesellschafter:innen Volker Beck und Deirdre Berger, lobbyiert daher für eine Anpassung und Präzisierung des Berliner Feiertagsgesetzes.