ohne den frostigen Neuschnee könnte man meinen, Berlin stecke mitten im sommerlichen Wahlkampf-Endspurt: Sieben Monate vor der Abstimmung wird munter plakatiert, obwohl das eigentlich erst sieben Wochen vorher erlaubt ist. Was Steffen Krach (SPD) im November auf Litfaßsäulen begann und Elif Eralp (Linke) im Dezember auf Wall-Flächen fortführte (Checkpoints vom 11.11. und 10.12.), machen nun auch die Grünen (und erneut die Linke) auf Stromkästen: Bettina Jarasch und Werner Graf versprechen, die Stadt wieder grüner zu machen. Und die Linke fordert: „Wählen Sie. Und mit allen Stimmen: Berliner Linke.“
Alles rechtens, schreibt Landeswahlleiter Stephan Bröchler auf Checkpoint-Anfrage. Parteiwerbung sei auf kommerziellen Werbeflächen zeitlich unbegrenzt grundsätzlich erlaubt. Genehmigungen seien nur bei der „Inanspruchnahme einer straßenrechtlichen Sondernutzung“ nötig, also etwa an Laternen oder auf öffentlichen Flächen. Genau dort hängen teilweise allerdings Plakate der AfD (beispielsweise in Reinickendorf) mit dem Hinweis „Berlin autofrei? Nicht mit uns!“. Möglich macht das eine Ausnahme: Werbung im Zusammenhang mit Volks- oder Bürgerbegehren sei während der Eintragungsfrist erlaubt, schreibt Bröchler. Und die laufe für „Berlin autofrei“ bis zum 8. Mai. Dass die Plakate hauptsächlich die AfD-Kandidaten zeigen, ist vermutlich kein Zufall.
Apropos: Der bevorstehende Wahlkampf wirft eine schwierige Frage neu auf. Lädt man AfD-Leute zu Podiumsdiskussionen in Schulen ein? Ein Bündnis aus Gewerkschaften, Elternvertretungen und Verbänden sagt: Nein.