SPD eröffnet Berliner Straßenwahlkampf: Krachs Plakate hängen früher als erlaubt
Noch vor der offiziellen Nominierung lächelt Steffen Krach schon von Berlins Straßen – doch laut Gesetz dürfte Wahlwerbung dort erst sieben Wochen vor der Wahl starten. Von Lorenz Maroldt und Jessica Gummersbach.
Steffen Krach schaut derweil freundlich lächelnd von „City Lights“-Litfaßsäulen auf die aufgewühlte Stadt, die er regieren möchte (u. a. auf dem Mittelstreifen Unter den Linden) – und für diejenigen, die es noch nicht mitbekommen haben, steht daneben die Botschaft: „Spitzenkandidat der SPD Berlin“. Das ist allerdings doppelt früh: Zum einen stimmt der Landesparteitag darüber erst am Sonnabend ab, zum anderen heißt es doch im Berliner Straßengesetz (§11, Abs. 2a): Wahlwerbung im öffentlichen Raum ist erst sieben Wochen vor dem Wahltag erlaubt.
Tja, was sagt denn die Verwaltung dazu? Wir haben nachgefragt – hier die Antwort: „In den Werberechtsverträgen zur Nutzung des öffentlichen Straßenlandes ist politische Werbung nicht grundsätzlich ausgeschlossen.“ Anders sei es bei einem „unmittelbaren Zusammenhang mit Wahlen“ – mit anderen Worten: Ist noch zu lange hin, um direkt zu wirken. Oder vielleicht auch: Wer weiß schon, wofür Krach kandidiert – vielleicht für einen Posten im Aufsichtsrat von Hertha?