wir beginnen mit einer schlechten Nachricht für Berlins Vermieter – und einer guten für die Berliner SPD. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags hat sich mit der Frage beschäftigt, ob Berlin privaten Wohnungsunternehmen eine Sozialwohnungsquote auferlegen darf. Die klare Antwort: Die Gesetzgebungskompetenz dafür „dürfte grundsätzlich bei den Ländern liegen“.
Anders als etwa beim verfassungswidrigen Mietendeckel werde hier nicht in das Privatrecht eingegriffen, das ausschließlich der Bund regeln dürfe. Vielmehr handle es sich um „Lenkungs- und Verteilungsentscheidungen der Verwaltung“, also um eine öffentlich-rechtliche Regelung, für die die Kompetenz bei den Bundesländern liege.
Die Idee hinter der Quote: Vermieter müssen einen festgelegten Anteil ihrer Wohnungen zu günstigen Mieten an Menschen vermieten, die Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben. Für landeseigene Wohnungsgesellschaften gelten entsprechende Vorgaben bereits. Linke und Grüne fordern seit Langem, das Instrument auch auf Private auszudehnen.
Auf ihrer Fraktionsklausur vor anderthalb Wochen hat sich auch die Berliner SPD zu der Sozialwohnungsquote bekannt. Die Berliner Landesregierung sollte das Vorhaben jetzt umsetzen, fordert der Berliner SPD-Bundestagsabgeordnete Hakan Demir, der das Gutachten in Auftrag gegeben hat. „Damit wäre Berlin an der Spitze der Bewegung für bezahlbares Wohnen“, sagte er dem Checkpoint. Und was meinen Sie?

Lange keinen Städtevergleich mehr gehabt – da kommt diese Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) doch gerade recht: Die Autoren haben sich die Attraktivität von zwölf Metropolregionen angeschaut und kommen zu einem, nun ja, spannenden Ergebnis.