als das Abgeordnetenhaus im Sommer 2018 das Mobilitätsgesetz verabschiedete, sprach die zuständige Senatorin Regine Günther (Grüne) von einem „Meilenstein der Berliner Verkehrspolitik“. So, wie es augenblickblich sei, könne es nicht weitergehen. Das Gesetz werde die Stadt „sicherer, sauberer, leiser und klimafreundlicher machen. Mit einem Wort: liebenswerter“.
Ein Jahr später antwortet Günthers Verkehrsverwaltung auf eine Anfrage von Sven Kohlmeier (SPD), die dem Checkpoint exklusiv vorliegt: „Das Berliner Mobilitätsgesetz enthält eine Vielzahl von Festlegungen, für deren Umsetzung weder Prozesse und Verfahren noch klare Aufgabenzuständigkeiten feststehen.“ Die Senatsverwaltung sei „im Rahmen vorhandener Ressourcen“ dabei, noch offene Prozesse zu identifizieren und Lösungswege aufzuzeigen sowie erforderliche Personal- und Sachmittel für den Berliner Landeshaushalt anzumelden. „Dort, wo Verantwortlichkeiten feststehen, müssen die zuständigen Verwaltungsbereiche dafür eigenverantwortlich tätig werden“, schreibt die Verwaltung. Oder anders gesagt: Bis dato bleibt Berlin eigenverantwortlich untätig.
Der bauliche Zustand des Radverkehrsnetzes wurde – anders als festgeschrieben – nicht erhoben. Ebenso wenig das Sicherheitsempfinden von Radfahrern. Das geplante Mängelregister gibt es nicht. Von dem selbsterklärten Ziel, die Zahl der schwerverletzten und getöteten Unfallopfer auf ein Minimum zu reduzieren (Vision Zero), ist das Land maximal entfernt.