Berlin verzettelt sich mit der Europawahl – und wieder kreuzt das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg auf (das schon mal Unterlagen doppelt und dreifach verschickt, gerne auch an seit Jahren Verstorbene). Im Programm diesmal: doppelte Stimmzettel bei doppelter Staatsbürgerschaft. Eine Checkpoint-Leserin bekam ihre Unterlagen sowohl von der Französischen Botschaft, als auch vom Wahlamt des Bezirks – und auf Nachfrage vom Landeswahlleiter den klassischen Unzuständigkeitshinweis: Blöde Sache, aber man möge das bitte mit dem Innenministerium klären. Sie könnte jetzt also zwei Mal wählen (was verboten ist, aber nicht kontrolliert wird). Oder eine Stimme verfallen lassen und so den Nichtwähleranteil steigern (was sie vermeiden will). Neu ist das Problem übrigens nicht, aber offenbar unlösbar – eine typische Brüsseler Spezialität (der Bezirk ist hier ausnahmsweise unschuldig). Komisch nur, dass auch eine in Berlin lebenden Französin, die keine doppelte Staatsbürgerschaft hat, ebenfalls eine doppelte Wahlbenachrichtigung bekam. Vielleicht schickt die UNO ja doch noch Wahlbeobachter nach Berlin.
Wir kommen zur Abteilung „Airport-Spotter“: Was weiß die Bundesregierung eigentlich über den BER? Offenbar nicht viel, wie die allgemeinen Antworten auf konkrete Anfrage von u.a. FDP-MdB Christoph Meyer zeigen (DS 19/9589): „Die Vertreter des Bundes im Aufsichtsrat können keine Maßnahmen ergreifen, um Mängel zu beseitigen“, ist noch die klarste Aussage. Als würde jemand versuchen, Rauch an die Wand zu dübeln (was am BER ja womöglich sogar funktioniert, theoretisch jedenfalls).