Keine Totenkopf-Tattoos bei der Polizei

Ach, und dazu noch ein kleiner Zusatztext mit Tinte: Falls Sie Polizeivollzugsbeamt*innenanwärter*in werden wollen – verzichten Sie bei Ihren Tattoos auf das Wort „Omerta“ (Schweigepflicht der Mafia) sowie auf Bilder von Revolverpatronen und Totenköpfen. Das Landesarbeitsgericht urteilt: Solche Bewerber*innen werden zu Recht abgelehnt, weil von ihnen ein Rechtsbruch zu erwarten ist.