Ab und zu blitzt die Sonne durch die Wolken, bis zu 13°C

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die Blätter fallen, die Mundwinkel hängen: Diese Herbstferien beginnen mit fragenden Augen und fragwürdigen Argumenten. Warum wir lieber nicht zu Oma und Opa fahren sollten, haben die meisten Kinder inzwischen verstanden. Warum nun aber auch der Urlaub in der abgelegenen Hütte am Brandenburger See ausfällt, ist schon schwieriger zu erklären. Treffen wir dort nicht deutlich weniger Leute als hier in Berlin?
 
Die ganze Absurdität des neuen Wortungetüms „Beherbergungsverbot“ zeigt sich in einer kleinen Episode vom Wochenende: Eine Familie, zwei Kinder, will das Wochenende trotz allem in einem Ferienhaus in Neuruppin verbringen. Wer kriegt das mit, und wer sollte etwas dagegen haben? Ländliche Gegend, keine Nachbarn. Dennoch verpfeift sie einer von denen. Die Polizei kommt am Freitagabend und stellt fest: Verstoß gegen das Beherbergungsverbot. Weil die Kinder bereits schliefen, beließ es die Polizei bei Belehrungen, die Familie durfte erstmal bleiben. Das zuständige Gesundheitsamt sei jedoch informiert und müsse nun über Konsequenzen entscheiden. (Immerhin hat es für den „B.Z."-Titel gereicht).
 
Meanwhile in Berlin. Freitagnacht, Sonnenallee, Neukölln (7-Tage-Inzidenz: 147,3). In einem Lokal sind die Tische trotz Sperrstunde voll besetzt. Zwei Polizisten betreten den Laden, einige Gäste drehen sich um. Wird hier jetzt durchgegriffen?