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Rechnungshof gegen Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen Intensive Fahndung nach RAF-Terroristen Zoo und Tierpark erhöhen Preise zum Teil deutlich

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schauen wir erstmal nach, was in der Nacht so im Checkpoint-Exklusivkästchen gelandet ist – Moment … Oha! Hier haben wir etwa den brandaktuellen, 30 Seiten starken Bericht des Landesrechnungshofs „zu den Auswirkungen einer Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen“, den bis heute früh nicht einmal alle Senatsmitglieder kennen. Das Fazit: „Eine Vergesellschaftung kann nur verhältnismäßig sein, wenn dadurch die Mieten gesenkt oder zumindest entdynamisiert werden. Im Ergebnis sieht der Rechnungshof deshalb keine Möglichkeit, eine Vergesellschaftung mit vertretbaren Risiken umzusetzen.“

Die Rechnungsprüfer haben verschiedene Modelle durchgerechnet und dabei einen unauflösbaren Zielkonflikt ausgemacht: Wenn die betroffenen Wohnungsunternehmen für die in Rede stehenden 240.000 Wohnungen (Bilanzwert: 43 Milliarden Euro) auch nur zum Teil entschädigt würden (11 Mrd. bzw. 29 Mrd.), hätte das bereits kurzfristig massive Auswirkungen auf den Landeshaushalt bis hin zur Gefahr eines Haushaltsnotstands. Die hohen Finanzierungskosten müssten durch erhebliche Kürzungen in anderen Bereichen kompensiert werden und würden „unweigerlich zu Defiziten bei der Bewirtschaftung der zu vergesellschaftenden Bestände führen“. Die Folge: Mieterhöhungen „bis zu einem mittleren zweistelligen Quadratmeterpreis pro Monat“ (Durchschnittliche Miete 2023 laut Mietspiegel: 7,16 Euro pro qm). Die Rechnungsprüfer kommen zu dem Schluss: „Das Ziel einer Vergesellschaftung würde damit verfehlt“; trotz dramatischer Kosten für den Landeshaushalt.

Selbst bei den beiden Szenarien mit einer Entschädigungssumme von 11 bzw.