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Das sind die neuen Corona-MaßnahmenSind SchaustellerInnen systemrelevant?70.000 Hygiene-Handschuhe für Berlins Schulprüfungen

als „zerbrechlichen Zwischenerfolg“ bezeichnet Bundeskanzlerin Angela Merkel den aktuellen Stand in Corona-Deutschland. „Wir haben nicht viel Spielraum“ – aber den will die Bundesregierung nutzen und „etwas mehr“ vom öffentlichen Leben zulassen. Gut drei Stunden hat die Kanzlerin am Mittwoch mit den MinisterpräsidentInnen telefonkonferiert und diskutiert, um sich auf leichte Lockerung der Corona-Regeln zu einigen. Das sind die zentralen Punkte:

1) Die Kontaktbeschränkungen mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern bleiben bestehen.

2) BürgerInnen sollen weiter auf private Reisen und Besuche (auch von Verwandten) verzichten.

3) Übernachtungsangebote sollen weiterhin nur für notwendige (und nicht touristische) Zwecke zur Verfügung gestellt werden.

4) Theater, Opern, Konzerthäuser, Zoos, Botanische Gärten und Spiel- und Sportplätze bleiben geschlossen, ebenso Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und Restaurants.

5) Gottesdienste bleiben verboten.

6) Großveranstaltungen bleiben bis zum 31. August verboten (Bundesligaspiele vor Publikum werden in dieser Saison nicht mehr stattfinden).

7) Der Einzelhandel darf am kommenden Montag größtenteils öffnen.

8) Shopping-Malls sowie Geschäfte ab 800 Quadratmetern Fläche bleiben geschlossen.

9) Autohäuser, Fahrradhändler und Buchhändler dürfen unabhängig von der Größe öffnen.

10) Friseure dürfen ihren Betrieb unter Einhaltung von Hygienevorschriften am 4.