Britischer BVV-Kandidat ausgeschlossen
Wegen des Brexits sei Matt Bristow nicht mehr EU-Bürger und könne nicht kandidieren, sagt der Landeswahlausschuss. Seine Anwälte bestreiten das. Von André Görke.
Wahl II: Die Volt-Partei ist not amused und will heute Verfassungsklage gegen die Nichtzulassung zur BVV-Wahl in Pankow einreichen. Himmel, was ist denn passiert? Matt Bristow, 36, ist Londoner und lebt immer mal wieder in Prenzlauer Berg. Jetzt kandidiert er zum ersten Mal für ein politisches Amt – wurde aber abgelehnt. „Der Landeswahlausschuss hat seine Entscheidung damit begründet, dass der britische Volt-Kandidat Matt Bristow nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union besitzt“, schreiben die Volt-Leute an den Checkpoint. Diese Begründung halten die Anwälte aber für falsch, weil: „Nach geltendem Europarecht muss man für die Zulassung zur Wahl lediglich Unionsbürger sein. Laut Europarecht ist die Unionsbürgerschaft ein selbständiger Status: Sie tritt zur nationalen Staatsbürgerschaft hinzu, ersetzt diese aber nicht. Dementsprechend verliert man sie auch nicht mit dem Austritt des Ursprungslandes aus der Union.“ Hier der Link zum kleinen 1x1 des Wahlamtes. Wie das Gericht wohl entscheidet? God save the BVV!