Schulsenatorin Busse: Antrag auf Missbilligung gescheitert

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Das Berliner Abgeordnetenhaus hat einen kleinen Fetisch. Die Geschäftsordnung des Landesparlaments ist deutschlandweit die einzige, die den Abgeordneten explizit die Möglichkeit einräumt, das Verhalten von Regierungsmitgliedern zu missbilligen. Und die Abgeordneten machen regen Gebrauch von dem Instrument: Gestern sollte auf Antrag der CDU-Fraktion die Amtsführung der Schulsenatorin Astrid-Sabine Busse missbilligt werden.