Das ändert sich jetzt in Berlin – das bleibt verboten
Der Regierende Bürgermeister sagte am Dienstag: „Die Situation ist nach wie vor fragil – und wer mit Lockerungen sorglos umgeht, riskiert viel.“ Wie recht er hat. Deshalb ist wichtig: Das Kontaktverbot bleibt. Es besteht weiterhin die Pflicht, „physische Kontakte auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren“. Abgeschafft wurde allerdings die bisher geltende Regel, sich außer in Ausnahmefällen „ständig in der Wohnung“ aufzuhalten. Berliner müssen jetzt nicht mehr zu jeder Zeit begründen können, warum sie vor die Tür gehen. Der Senat reagiert damit auch auf die Kritik des Deutschen Anwaltvereins an der bisherigen Regel, der FDP-Abgeordnete Marcel Luthe hatte – erfolglos – dagegen geklagt.
Das sind die zehn wichtigsten Beschlüsse:
1. Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern dürfen ab heute wieder öffnen – größere Geschäfte können die Fläche verkleinern. Auch Einkaufszentren machen unter Auflagen auf.
2. Lebensmittelgeschäfte, Baumärkte, Gartencenter, Autohäuser, Fahrrad- und Buchhändler dürfen unabhängig von ihrer Größe öffnen.
3. Trauungen und Taufen mit bis zu 20 Teilnehmern dürfen wieder stattfinden.
4. Ab dem 4. Mai sind Gottesdienste und „ortsfeste Versammlungen“ mit bis zu 50 Personen wieder erlaubt. Verwaltungssprache, schwere Sprache: Der Begriff „ortsfeste Versammlungen“ meint Demonstrationen – Konzerte, gemeinsames Lagerfeuergrillen oder Gruppenkuscheln bleiben verboten.
5. Apropos Kuscheln: Großveranstaltungen mit mehr als 5.000 Teilnehmern bleiben bis zum 24. Oktober verboten. Der Berlin-Marathon wird abgesagt.
6. Sport auf öffentlichen Sportanlagen ist (mit Abstand) wieder erlaubt – Mannschaftssport bleibt verboten.
7. Friseure dürfen ab 4. Mai wieder öffnen.
8. Zoo und Tierpark sollen ab Samstag öffnen, ausgenommen sind die Tierhäuser. Der Außenbereich des Botanischen Gartens öffnet am 27. April wieder.
9. Bibliotheken, Museen, Gedenkstätten und Ausstellungen dürfen ab dem 4. Mai öffnen.
10. Schulen dürfen ab dem 27. April schrittweise den Unterricht wieder aufnehmen. Für echte Connaisseure und die, die’s wissen müssen, gibt’s die ganze Verordnung (16 Seiten) hier zum Nachlesen.