abflachende Infektionskurve, steigender Leichtsinn und jedes Bundesland nach seiner Façon – unter dem Eindruck dieser Entwicklungen hat der Senat gestern fünfeinhalb Stunden über Lockerungen des Shutdowns diskutiert und entschieden: Maskenpflicht in Bus und Bahn, Geschäfte auf, Gottesdienste und Demos werden erlaubt, das Kontaktverbot bleibt. Fünf Tage länger als die anderen Bundesländer hatte man sich ohnehin Zeit genommen. Was lange währt, wird endlich…
…ein Kompromiss! Zur existenziellen Frage: To mask or not to mask? Der Regierende wollte die Verpflichtung zum Mund-Nasen-Schutz, Grüne und Linke waren dagegen. Die Einigung: Masken müssen ab dem 27. April in Bus und Bahn getragen werden – aber nicht in Geschäften. Als „Maske“ gilt alles, was Mund und Nase bedeckt: ob Kaffeefilter, Schal, medizinischer Mundschutz oder FFP2-Modell. Die Pflicht wird explizit nicht kontrolliert, Bußgelder bei Verstößen gibt’s auch nicht. Ein Maskenpflichtchen. Der Regierende hat sein Wort durchbekommen, die Koalitionspartner ihre Politik. Senatssprecherin Melanie Reinsch drückt das so aus: „Wir setzen auf Eigenverantwortung und Solidarität.“ Das Prinzip Hoffnung regiert.
Und was halten Sie davon? Stimmen Sie ab.
Der Regierende Bürgermeister sagte am Dienstag: „Die Situation ist nach wie vor fragil – und wer mit Lockerungen sorglos umgeht, riskiert viel.“ Wie recht er hat. Deshalb ist wichtig: Das Kontaktverbot bleibt. Es besteht weiterhin die Pflicht, „physische Kontakte auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren“.