Klarstellung: Stichtag für höhere Altersbezüge ist der 26.9.19

Und hier noch eine Klarstellung: Ex-Senator Harald Wolf verlässt, wie im Checkpoint vom 16. Januar berichtet, zu Mitte Februar das Abgeordnetenaus, dem er von 1991 bis 2002 und dann wieder seit 2011 angehörte. Gemäß dem neuen Abgeordnetengesetz, das am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist und höhere Diäten vorsieht, hat Wolf Anspruch auch auf höhere Altersbezüge.

Der Stichtag dafür ist allerdings nicht der Tag, an dem Gesetz in Kraft trat, wie im Checkpoint geschrieben und vom Parlamentspräsidium zunächst auch bestätigt wurde, sondern der Tag, an dem das Gesetz vom Parlament beschlossen wurde, und das war der 26. September 2019. Wolf hätte also auch dann vom 1. Januar an einen Anspruch auf zu verrechnende Altersbezüge in Höhe von 4026 Euro gehabt, wenn er bereits im Dezember aus dem Parlament ausgeschieden wäre. Nur wenn er sein Mandat vor dem 26. September niedergelegt hätte, wäre sein Anspruch auf Altersbezüge bei 2564 Euro geblieben.

Gestern hat das Parlament seine Darstellung korrigiert, die im Widerspruch zu der Erklärung von Wolf stand, und das tun wir hier auch: Die Information, dass der Jahreswechsel entscheidend ist, war falsch. Für Verwirrung, Aufregung und Ärger bitten wir um Entschuldigung und wünschen Harald Wolf nach seinen vielen Jahren in Berlin einen guten Start in Hamburg, wo er sicher manches, wenn auch nicht alles, vermissen wird.

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