Gericht hält Hauptstadtzulage des Senats für verfassungswidrig
Verkalkuliert hat sich das Land Berlin womöglich bei der Hauptstadtzulage – und muss dafür im schlechtesten Fall eine Menge Lehrgeld zahlen. Der Bonus, den das Land seit November 2020 einem Großteil seiner Beamten zahlt, ist laut dem Berliner Verwaltungsgericht verfassungswidrig. Die Zulage erhalten viele, aber eben nicht alle Bediensteten. Ein Verstoß gegen das besoldungsrechtliche Abstandsgebot, da die Zulage nur bis zu einer bestimmten Besoldungsstufe gezahlt wird, befanden die Richter. Der Fall liegt nun beim Bundesverfassungsgericht. Bis dort eine Entscheidung fällt, bleibt erst einmal alles, wie es ist.