und willkommen zurück auf der Schulbank. Auf dem Stundenplan steht heute: die Novelle des Berliner Schulgesetzes. Der dazugehörige Referentenentwurf von Berlins Oberlehrerin, Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) wurde uns unter dem Tisch weitergereicht – und enthält gewaltigen Zündstoff. 1. Berliner Eltern sollen künftig nicht mehr selbst entscheiden können, ob ihr Kind aufs Gymnasium gehen soll. 2. Die Sekundarschulen sollen ein elftes Pflichtschuljahr bekommen. 3. Religion soll Wahlpflichtfach werden. All das sorgt schon jetzt für Diskussionen auf dem parlamentarischen Pausenhof. Der Koalitionspartner SPD kündigte am Montag einen „zwingenden Nachbesserungsbedarf“ an, berichtet Kollegin Susanne Vieth-Entus. Erstmal heißt es für Schwarz-Rot in der Sache also: Nachsitzen.
Verkalkuliert hat sich das Land Berlin womöglich bei der Hauptstadtzulage – und muss dafür im schlechtesten Fall eine Menge Lehrgeld zahlen. Der Bonus, den das Land seit November 2020 einem Großteil seiner Beamten zahlt, ist laut dem Berliner Verwaltungsgericht verfassungswidrig. Die Zulage erhalten viele, aber eben nicht alle Bediensteten. Ein Verstoß gegen das besoldungsrechtliche Abstandsgebot, da die Zulage nur bis zu einer bestimmten Besoldungsstufe gezahlt wird, befanden die Richter. Der Fall liegt nun beim Bundesverfassungsgericht. Bis dort eine Entscheidung fällt, bleibt erst einmal alles, wie es ist.
Deutschland hat das Deutschlandticket. Und Berlin? Bald das „Berlin-Abo“.