Fünfminutentakt am BER nach 22 Uhr – und 563 Nachtflüge
Von 0 bis 5 Uhr gilt am BER Start- und Landeverbot für Linien- und Privatflüge. Die Ausnahmen in den ersten elf Monaten seit Eröffnung: 450 Postflüge, 72 Ambulanz- oder Rettungsflüge, 24 Polizei- oder Regierungsflüge, vier Überführungen. Insgesamt waren es laut Flughafengesellschaft 563 Nachtflüge seit BER-Eröffnung. Hinzu kommen 133 in den halben Stunden vor und nach der fünfstündigen Pause, in denen nur verspätete und verfrühte Flüge zulässig sind.