Gutachter sieht Volksentscheid zu Enteignungen als „unzulässig“
Unterschiedlichste Auffassungen gibt’s zu „Deutsche Wohnen & Co enteignen“. Der Staatsrechtler Ulrich Battis hat das Volksbegehren jetzt in einem Gutachten für den wirtschaftsnahen Verein „Neue Wege für Berlin“ für rechtlich „unzulässig“ erklärt. Seine Auffassung bergründet er mit „unverhältnismäßig“ und legt sich fest: „Wenn es zu einem solchen Gesetz käme, würde es mit Sicherheit vom Bundesverfassungsgericht kassiert werden.“ Das habe er bereits beim Mietendeckel vorausgesagt und das sage er auch jetzt. Wovon er außerdem spricht: Naivität, Wunschdenken und der Einführung des Sozialismus.