Darf der Rheingauer Weinbrunnen in Berlin stattfinden?

Der Bezirk entscheidet am Montag über eine befristete Gaststättenerlaubnis für das Winzerfest in Wilmersdorf. Ein Flaschenpfand soll dabei Saufgelagen vorbeugen. Von Anke Myrrhe und Cay Dobberke

Darf der Rheingauer Weinbrunnen in Berlin stattfinden?
Gäste am Weinausschank "Rheingauer Weinbrunnen" am Rüdesheimer Platz in Berlin-Wilmersdorf. (Archivbild) Foto: Thilo Rückeis

Aber zum Glück haben wir in unserer kleinen Stadt ganz andere Probleme, also mal rein in die gute Stube bzw. raus auf den Rüdesheimer Platz. Hier soll ab Donnerstag der Rheingauer Weinbrunnen wieder sprudeln, Sie wissen schon: das urige Winzerfest, das Besucher verzückt (weil: urig!) und Anwohner verärgert (weil: laut!). Obwohl Veranstaltungen im Freien seit Sonnabend wieder mit bis zu 2000 Personen möglich sind (alle Regeln hier), braucht das Weinfest eine Sondergenehmigung. Denn, auch wenn es absolut niemand weiß und/oder beherzigt (beobachtet zum Beispiel in jedem Park an diesem sonnigen Wochenende): Alkoholkonsum in Parkanlagen bleibt weiterhin verboten. „In Parks gilt das Verbot weiterhin, um Menschenansammlungen durch Feiern zu vermeiden“, sagte Senatssprecherin Melanie Reinsch dem Checkpoint.

Mit einem nächtlichen Saufgelage, sagt Bezirksbürgermeister Reinhard Naumann (SPD), habe das Fest selbstverständlich nichts zu tun. Die klagenden Anwohner sehen das zwar anders, hatten jedoch zuletzt auch juristisch verloren. Über eine befristete Gaststättenerlaubnis will der Bezirk heute entscheiden, dann sei keine Ausnahmegenehmigung nötig, sagt Matthias Borowski, Sprecher der Wirtschaftsverwaltung (mehr dazu hier im Bezirksnewsletter meines Kollegen Cay Dobberke). Innovative Idee: Ein Flaschenpfand soll verhindern, dass wie in vorpandemischen Zeiten im unteren Teil der Grünanlage bis in die Nacht weitergetrunken wird. Ich wette einen Euro Pfand, dass das nichts bringt.