AfD gegen Müller-Tweet: Termin für mündliche Verhandlung steht

Sie erinnern sich an die Demonstrationen vom 27. Mai? Eine der AfD unter dem Motto „Zukunft Deutschland“, 13 andere dagegen, u.a. „AfD wegbassen“ und „Stoppt den Hass“. Die Senatskanzlei twitterte am Abend: „Zehntausende in Berlin heute auf der Straße, vor dem Brandenburger Tor und auf dem Wasser. Was für ein eindrucksvolles Signal für Demokratie und Freiheit, gegen Rassismus und menschenfeindliche Hetze.“ Das ging der AfD zu weit: Sie sah ihr „Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb“ verletzt und zog vors Verfassungsgericht (AZ: VerfGH 80/18). Das war im Juni – jetzt gibt es immerhin schon mal einen Termin für die mündliche Verhandlung: Mitte Januar 2019 ist es soweit – ob der Regierende Bürgermeister selbst gehört wird, hat das Gericht zunächst offengelassen (sehr wahrscheinlich ist es nicht).
Bis klar ist, ob die AfD dem Regierenden Bürgermeister verbieten lassen kann, dass er 1) für Demokratie und Freiheit ist und 2) gegen Rassismus und menschenfeindliche Hetze, vergehen also mindestens weitere acht Wochen – Zeit genug, um den Tweet nochmal zu teilen.