AfD gegen Müller-Tweet: Termin für mündliche Verhandlung steht
Sie erinnern sich an die Demonstrationen vom 27. Mai? Eine der AfD unter dem Motto „Zukunft Deutschland“, 13 andere dagegen, u.a. „AfD wegbassen“ und „Stoppt den Hass“. Die Senatskanzlei twitterte am Abend: „Zehntausende in Berlin heute auf der Straße, vor dem Brandenburger Tor und auf dem Wasser. Was für ein eindrucksvolles Signal für Demokratie und Freiheit, gegen Rassismus und menschenfeindliche Hetze.“ Das ging der AfD zu weit: Sie sah ihr „Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb“ verletzt und zog vors Verfassungsgericht (AZ: VerfGH 80/18).